
Elektronischer Datenaustausch im Antrags- und Genehmigungsverfahren der Häuslichen Krankenpflege
ZHP.X3 Häusliche Krankenpflege
Allgemeinmedizin
Netzwerk/Vernetzung
ambulante Versorgung
- Direkte elektronische Vernetzung zwischen den Prozessbeteiligten
- X3-Standard als einheitliche Grundlage des Datenaustauschs in der Häuslichen Krankenpflege
- Wegfall von Papier und Erfassungen durch Datenaustausch
- Schnellere Bearbeitung durch vorgeprüfte Daten
- Automatisierung vieler Erst- und Folgeverordnungen
- Konzentration auf Versicherte und Hochkostenfälle
- Integrierte Dokumentation
Beschreibung:
Über "ZHP.X3 HKP" für Krankenkassen sowie "LEOS Häusliche Krankenpflege" für Pflegedienste stehen dem Nutzer alle Versorgungsoptionen des digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahrens in der Häuslichen Krankenpflege in Echtzeit zur Verfügung.
Sie können für die Versorgung nach den Vorschriften der Sozialgesetzgebung genutzt werden.
Hierbei besteht die Möglichkeit, krankenkassenseitige Entscheidungen zu treffen, z. B. dass für einen Versicherten Leistungen der Behandlungspflege durchgeführt werden können.
In ZHP.X3 HKP kann der komplette Posteingang einer Krankenkasse digital abgebildet werden, indem die Verordnungen direkt digital von den Leistungserbringern eingereicht werden können oder per Verordnungsscannung ein digitaler Datensatz über die X3-Schnittstelle in ZHP.X3 HKP eingespielt wird.
Die Anbindung von Branchensoftwaren ist eines der Hauptanliegen von HMM, so sind die größten Anbieter bereits heute an die Plattform ZHP.X3 angebunden.
Pflegedienste können aus Ihrer Software heraus die Krankenkassen auf ZHP.X3 erreichen.
Pflegediensten ohne Branchensoftware steht die Leistungserbringer-Online-Suite "LEOS Häusliche Krankenpflege" zur Verfügung, um am elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren teilnehmen zu können.
Die Erfassung der Verordnung funktioniert schnell und einfach. Und die integrierte Vorprüfung aller relevanten Daten wirkt Fehleingaben effektiv entgegen.
„LEOS Häusliche Krankenpflege" tauscht die Informationen direkt mit der Krankenkasse aus. So erhalten die Pflegedienste nach kurzer Zeit die Information, ob sie ihre Leistungen auch wirklich abrechnen können.
Mit "LEOS Häusliche Krankenpflege" sind die durchzuführenden Leistungen jederzeit nachvollziehbar, leicht planbar und Korrekturen sofort erkennbar.
Somit können sich Pflegedienste in der häuslichen Krankenpflege heute schon für die kommenden Anforderungen des Gesetzgebers im Gesundheitswesen rüsten.
Informationsgewinnung und -übertragung:
Der Versorgungsantrag ermöglicht es dem Pflegedienst, einen elektronischen Antrag durch die Krankenkasse entscheiden – im besten Fall genehmigen - zu lassen.
Der Antrag ist im Bereich der Häuslichen Krankenpflege der Regelfall. Dabei werden alle versorgungsrelevanten und zu einer Entscheidung notwendigen Informationen sowie zusätzliche Hinweise mit dem Vorgang verbunden. Hiermit wird eine gemeinsame, nachvollziehbare Kommunikationsebene aufgebaut.
Im Fall einer direkten Kontaktaufnahme des Patienten oder seiner Angehörigen mit dem Pflegedienst, startet der Prozess mit der initialen Erstellung eines Vorganges durch den Pflegedienst in seiner Branchensoftware oder "LEOS Häusliche Krankenpflege".
Dabei übermittelt der Pflegedienst die jeweilige Verordnung elektronisch, angereichert um die Prozessinformationen, per X3-Standard an die Krankenkasse. Der Versorgungsantrag beinhaltet nicht nur die Details der ärztlichen Verordnung, sondern auch alle versorgungsrelevanten Informationen des sogenannten ‚Leistungsantrages“, der aus der Rückseite der Verordnung hervorgeht. Somit liegen der Kasse alle notwendigen Daten für eine schnelle und abschließende Beurteilung vor.
Korrekturen, Ergänzungen, Kürzungen, Teilgenehmigungen u. ä. werden dokumentiert und transparent im Vorgang abgebildet.
Einige Krankenkasen verzichten bereits auf die zusätzliche Zusendung der originalen Papierverordnung, wenn die Verordnung als Bildanhang zu den Nutzdaten des X3-Standard-Datensatzes übermittelt wird.
Informationsempfänger und -verarbeitung:
Neben regelbasierten automatischen Prüfungen zum Beispiel auf die Einhaltung der Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege und weitere kassenindividuell einstellbaren Regeln stellt ZHP.X3 HKP umfangreiche Informationen und Funktionalitäten für die manuelle Bearbeitung eines durch den Pflegedienst übermittelten Versorgungsantrages bereit. Durch zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Leistungserbringer über die Nachrichten- und Nachbesserungsfunktionen wird die Basis für die Entscheidung vervollständigt.
Hier stehen die Marktteilnehmer im direkten Dialog und können gegebenenfalls notwendige Unklarheiten lösen oder Korrekturen elektronisch abbilden.
Die Pflegedienste haben die Möglichkeit einer Nachbesserung des übermittelten Versorgungsantrages. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Versorgungsantrag abgelehnt, korrigiert oder teilgenehmigt werden.
Zusätzlich können einzelne Gebührenpositionen bzw. Maßnahmen des Versorgungsantrages angepasst werden. Dies erfolgt im Prüfungsprozess in ZHP.X3 HKP.
Eine durch die Krankenkasse getroffene Entscheidung wird elektronisch an den Pflegedienst gesendet.
Abgeleitete Maßnahmen:
Strukturierte Verordnungsdaten
Strukturierte Antragsdaten
Genehmigungsdaten inklusive Genehmigungskennzeichen
Grundlage für den Leistungsnachweis der Leistungserbringer
Dokumentation zur Aufbereitung für den Abrechnungsprozess
Datengrundlage für MDK-Prüfungen
Zusätzliche Maßnahmen:
Keine Angabe durch den Projektträger
Dateien:
Anlage_1_Leistungsbeschreibung_ZHP_X3_HKP.pdf
Zielgruppe:
Pflegedienste
Branchensoftware für Pflegedienste
Krankenkassen
Branchensoftware für Krankenkassen und andere Kostenträger
Patientenakte
Perspektivisch: Weitere Beteiligte (z. B. Ärzte, MDK)
Einschlusskriterien:
Zertifizierung gegen X3-Standard
Abschluss von Verträgen für die Dienstleistung und zur Auftragsdatenverarbeitung
Ausschlusskriterien:
keine
Teilnehmende Leistungserbringer:
Ambulante Pflege (z.B. Pflegedienst)
Kostenträger:
1. Kostenträger
SBK - Siemens Betriebskrankenkasse
Herr
Frank
Hanke
Telefon:
+49 (89) 62700-167
E-Mail:
frank.hanke@sbk.org
Web:
https://www.sbk.org/
Adresse:
Heimeranstr. 31
80339 München
Deutschland
2. Kostenträger
BKK VBU
Herr
Rene
Oellers
Telefon:
Tel.: (0 30) 7 26 12-2816
E-Mail:
rene.oellers@bkk-vbu.de
Web:
https://www.meine-krankenkasse.de/
Adresse:
Friedrich-Wilhelm-Str. 82-84
47051 Duisburg
Deutschland
Weiterführende Informationen
www.hmmdeutschland.de/krankenkassen/pflege
www.x3.net/x3-standard/pflege.html
Vorhandene Rechtsgrundlage:
Privatwirtschaftliche Finanzierung
Zusätzliche Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 SGB V
§ 37 SGB V
§ 132a SGB V
Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (g-ba)
Technische Komponenten:
Web-Browser
X3-Schnittstelle (für Leistungserbringer-Branchensoftware und Scan-Verfahren)
Weitere Eingangs- und Ausgangsschnittstellen (z. B. in die Kassen-Basissysteme)
Verwendete Standards:
Keine Angabe durch den Projektträger
Weitere verwendete Standards:
Perspektivisch: TP5-Verfahren für den Abrechnungsprozess
Verwandte Projekte:
Fakten auf einen Blick
Stand:
05.08.2019
Webpräsenz:
Ansprechpartner :
HMM Deutschland GmbH
Roland
Ackermann
Adresse:
Eurotec Ring 10
47445 Moers
Deutschland
Zur Webseite
ackermann@hmmdeutschland.de
Mobile: +49 151 40247492
Telefon: 02841 888250888
Ärztlicher Projektleiter:
Keine Angabe durch den Projektträger
Veröffentlichungen:
Wissenschftliche Publikationen:
Keine Angabe durch den Projektträger
Datenschutzkonzept:
Datenschutzhandbuch.pdf
Datenschutz_und_Datensicherheitspolitik_HMM.pdf
Qualitätssicherungskonzept:
Keine Angabe durch den Projektträger